Am 08.08.2018 sollte am Tverskoj-Bezirksgericht in Moskau die Verhandlung stattfinden im Fall Svetlana Gannuschkina, Leiterin der Flüchtlingshilfsorganisation Grashdanskoe Sodejstvie, und Oleg Orlov, Leiter des Programms Gorjatschije Totschki im Menschenrechtszentrum Memorial, Beide hatten sich am ersten Tag der Gerichtsverhandlung gegen Ojub Titiev mit Plakaten zu dessen Verteidigung an der Kremlmauer postiert. Die Mahnwache hatte nicht länger als zehn Minuten gedauert.

Gannuschkina und Orlov wurden auf die Polizeiwache gebracht, wo man ein Protokoll wegen Verletzung des festgelegten Verfahrens für die Organisation oder Durchführung einer Versammlung, Kundgebung, Demonstration, Prozession oder Streikposten (Artikel 20.2, Abschn. 5) aufnahm. Die Verhandlung im Fall von Svetlana Gannuschkina wurde auf den 1. Oktober verschoben, da die Verteidigung die Verfahrensunterlagen noch nicht durchsehen konnte. Die Anhörung Oleg Orlovs ist für den 13. September festgesetzt. Den Menschenrechtlern droht eine Strafe zwischen 10 000 und 20 000 Rubeln oder bis zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

11. August 2018

 

 

Der Anwalt Oleg Sentsovs, Dmitrij Dinse, hat seinen Mandanten am 7. August in Labytnangi besucht. Seinem Bericht zufolge hat sich dessen Gesundheitszustand drastisch verschlechtert. Er leide an Anämie (infolge eines Mangels an Hämoglobin), äußerst schwachem Puls und Herzproblemen. Außerdem belaste ihn die derzeitige exteme Hitze in Labytnangi.

Sentsov lehnt eine Verlegung ins Krankenhaus ab, da sich der Leiter der dortigen Reanimations-Abteilung sich ihm gegenüber aggressiv verhalte und ihm eher schaden werde. Außerdem ist er inzwischen nicht mehr in transportfähigem Zustand. Eine Verbringung ins Krankenhaus schätzt auch der Anwalt als lebensbedrohlich ein.

Sentsov erklärte in einem Brief, dass ihm Ärzte nicht helfen könnten, er sei nicht krank, sondern im Hungerstreik, und er werde den Hungerstreik auch nicht abbrechen.

7. August 2018

Bischof Grigorij Michnow-Wajtenko, der für die orthodoxe Kirche Gefangene betreut, die in russischen Strafvollzugsanstalten einsitzen, ist der Besuch von Oleg Sentsov verweigert worden. Häftlinge sind gesetzlich berechtigt, Besuche von Geistlichen zu erhalten. Bischof Grigorij hatte sich zu diesem Zweck nach Salechard in die Ortschaft Charp begeben, wo sich das Lager befindet.

Der Leiter der Strafanstalt sei ihm sehr freundlich begegnet, bis er erfahren habe, wen er aufsuchen wolle. „Appelle an Gesetz, Vernunft, Gewissen und Barmherzigkeit“ seien erfolglos gewesen. Mit der Bemerkung „Ich sehe keinen Sinn darin, dass Sie Oleg Sentsov treffen“ wurde der Geistliche abgefertigt und umgehend herauskomplimentiert. Eine Reaktion auf seine Beschwerden gegen die Besuchsverweigerung, die einen eindeutigen Gesetzesverstoß darstellt, sei nicht erfolgt. Der Leiter des Menschenrechtsrats beim Präsidenten Michail Fedotov wurde über den Vorfall informiert.

Am 4. August wurde dann einem Geistlichen aus der Stadt Labytnangi erlaubt, Sentsov zu besuchen.

Vertretern von Amnesty International war der Zugang zu Sentsov ohne Angabe von Gründen verweigert worden. Angesichts des seit dem 14. Mai andauernden Hungerstreiks von Sentsov wollten ein Amnesty-Vertreter gemeinsam mit einem unabhängigen medizinischen Gutachter sich ein Bild von seinem Gesundheitszustand machen. Der stellvertretende Leiter des Vollzugsdienstes Valerij Balan betonte in seinem Schreiben an Amnesty, der Gesundheitszustand Sentsovs sei stabil.

3./4. August 2018

 

 

 

Auszug aus einer Erklärung vom Menschenrechtszentrum Memorial

In den letzten Jahren findet in Russland eine Verfolgungskampagne der Zeugen Jehovas statt, die mittlerweile einen großangelegten Charakter angenommen hat, nachdem das Oberste Gericht der Russischen Föderation am 20. April 2017 das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland zur extremistischen Organisation erklärt hatte. Die Kampagne verschärfte sich nochmals im April 2018, nachdem in verschiedenen Regionen Durchsuchungen durchgeführt und Beschlagnahmungen vorgenommen wurden, von denen Dutzende Gläubige betroffen waren; viele Angehörige der Glaubensgemeinschaft wurden strafrechtlich verfolgt und in Haft genommen. So gut wie alle wurden wegen Verstoßes gegen den Artikel 282 des StGB RF (Extremismusparagraph) angeklagt, ihnen drohen zwischen fünf bis zehn Jahren Haft.

Wir merken an, dass sich gegen die Verfolgung einer ganzen konfessionellen Gemeinschaft die Vertreter der Europäischen Union innerhalb der OSZE, die parlamentarische Versammlung des Europarates sowie russische und ausländische Menschenrechtsaktivisten ausgesprochen haben. Das Menschenrechtszentrum Memorial schließt sich der Kritik bedingungslos an. Wir fordern, die Verfolgung aller Zeugen Jehovas aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu der Glaubensgemeinschaft sofort zu beenden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind uns 39 Verfolgte bekannt, von denen sich nicht weniger als 23 in Haft und 6 unter Hausarrest befinden. Darüber hinaus sind wir über 10 Zeugen Jehovas informiert, bei denen Prohibitivmaßnahmen zur Anwendung kamen, die nicht mit Freiheitsentzug verbunden sind. Diese Liste ist höchstwahrscheinlich nicht vollständig und wird ergänzt werden. Eine ständig aktualisierte Liste aller aufgrund ihres Glaubens verfolgten Zeugen Jehovas ist hier einsehbar.

Das Menschenrechtszentrum Memorial erklärt alle inhaftierten oder unter Hausarrest stehenden Zeugen Jehovas zu politischen Gefangenen und ruft zu ihrer sofortigen Freilassung auf. Weiter fordern wir die Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung derjenigen Gläubigen, die anderen Prohibitivmaßnahmen ausgesetzt sind.

Die Anerkennung on Personen als politische Gefangene durch Memorial bedeutet keine Übereinstimmung oder Billigung mit deren Ansichten, Äußerungen und Handlungen.

3. August 2018

Inzwischen haben zwei weitere Verhandlungstage im Prozess gegen Ojub Titiev stattgefunden (am 26. Juli und 1. August), die ähnlich verliefen wie der erste Tag. Ausgesagt haben weitere Polizeimitarbeiter, die Titiev nicht kennen, die nicht an seiner Festnahme (bzw. beiden Festnahmen) beteiligt waren und keinerlei Aussage zum Sachverhalt machen konnten. In ihrem regionalen Polizeirevier ist keiner von ihnen Mitarbeitern in einer Uniform mit der Aufschrift GBR begegnet, keiner hat Fahrzeuge mit dieser Aufschrift gesehen. Titievs erste Festnahme hatten Personen in grünen Tarnuniformen mit dieser Aufschrift durchgeführt.

Detaillierte Aufzeichnungen über den Verlauf des dritten Verhandlungstages finden Sie hier; eine genaue Beschreibung von Titievs Festnahmen am 9. Januar hier.

Die nächste Verhandlung wurde für den 8. August anberaumt.

3. August 2018

 

 

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