In den letzten Tagen ist in den sozialen Netzen eine heftige Auseinandersetzung um die Wand des Gedenkens entbrannt, die am 27. Oktober 2018 in Kommunarka bei Moskau eingeweiht worden war. An diesem Ort wurden 1937-1938 die sterblichen Überreste von 6609 Personen beigesetzt, die im Laufe des Großen Terrors erschossen worden waren.

Die Wand des Gedenkens besteht aus etlichen Ständen mit darauf befestigten Tafeln, auf denen die Namen ALLER hier beigesetzten Personen verzeichnet sind, unabhängig von ihrer Biographie, Tätigkeit, Rehabilitierung und weiteren Umständen. Diese Namen wurden aus den Erschießungsakten ermittelt, die im Zentralarchiv des FSB aufbewahrt sind. Das Konzept für die Wand hat der Künstler Petr Pasternak im Jahre 2014 entworfen. Es wurde nach langen Diskussionen angenommen, an denen folgende Gruppen beteiligt waren: die Initiativgruppe von Angehörigen der Erschossenen, die Russische Orthodoxe Kirche, MEMORIAL International, das GULAG-Museum und die Moskauer Kommission zur Wiederherstellung der Rechte rehabilitierter politischer Repressionsopfer. Finanziert wurde das Projekt von der Stiftung „Bewahrung des Gedenkens an die Opfer politischer Verfolgungen“.

Ursache für die heftige Reaktion von Teilen der Öffentlichkeit ist die Tatsache, dss sich unter den 6609 Namen auf der Wand des Gedenkens auch die ranghoher NKVD-Funktionäre befinden, die die Massenrepressionen organisiert oder an ihnen mitgewirkt haben und dann ihrerseits während des Terrors hingerichtet wurden. Darunter sind Genrich Jagoda, Eduard Bersin, Terentij Deribas, Leonid Sakovskij und Lev Mironov. Dies stieß auf harsche Kritik, die so weit ging, dass MEMORIAL und das GULAG-Museum bezichtigt wurden, die „Täter rehabilitieren“ zu wollen. Gemäßigtere Kritiker vertreten die Auffassung, dass man keinesfalls alle Namen in einem einzigen Verzeichnis hätte auflisten dürfen, man hätte zwei separate Listen erstellen müssen – eine für „Opfer“ und eine für „Täter“.

Wir glauben – wir hoffen zumindest -, dass die scharfen Äußerungen in den meisten Fällen ein aufrichtiges Gefühls zum Ausdruck brachten, das damit zusammenhängt, dass die Öffentlichkeit in keiner Weise darauf vorbereitet ist, sich ernsthaft mit der Aufarbeitung der tragischen russichen Geschichte zu befassen. Deshalb hält es der Vorstand von MEMORIAL für notwendig, seine Position in dieser Frage klar zu artikulieren.

Erstens. Ein symbolischer Grabstein an einer Grabstätte von Hingerichteten ist keine Kanonisierung, keine Rehabilitierung und keine Absolution. Er ist keine Bewertung, sondern eine Feststellung: Hier ruhen diese und jene Personen. Jeder hat das Recht auf einen Namen und auf ein Grab, unabhängig davon, ob er ein gerechter Mensch, ein Verbrecher oder ein „gewöhnlicher“ Mensch ist. Die Sowjetmacht wollte auch Tote bekämpfen, sie strich die Namen derer aus dem öffentlichen Gedächtnis, die sie als ihre Feinde ansah. Sollen wir diesem Beispiel folgen?

Zweitens. Die Wand des Gedenkens in Kommunarka ist nicht nur ein Gedenkzeichen für konkrete Personen. In erster Linie ist sie ein Gedenken an das reine Faktum von Massenmorden, die die Staatsmacht verübt hat, an die Zeit der Willkür und Gesetzlosigkeit, die unter anderem auch diejenigen betraf, die den Terror selbst durchgeführt hatten. Es ist die Geschichte, die ihre Überreste mit denen ihrer Opfer vermengt hat, und wir haben nicht das Recht, das zu korrigieren, zu vereinfachen und zu retuschieren. (Zudem sind die Namen der Tschekisten auf dem Denkmal in Kommunarka darüber hinaus eine wichtige anschauliche Lehrstunde für jene, die heute Willkür und Gesetzlosigkeit initiieren und durchführen.)

Drittens, das Wichtigste. Die Toten in „Opfer“ und „Täter“ einzuteilen führt fast zwangsläufig zu Relativierung, Schematismus und Willkür, sobald es um reale menschliche Schicksale geht. In unserer Geschichte sind seit der Opritschnina „Täter“ immer wieder zu „Opfern“ geworden, auch umgekehrt wurden ehemalige Gefangene zu Tätern. Aber es geht nicht einmal so sehr darum.

Sollte man „zwei Listen“ erstellen? Jagoda, Sakovskij und andere sind zweifellos Verbrecher, die für den Tod Zehntausender ihrer Mitbürger verantwortlich sind. Wie aber soll man mit Hunderten von anderen, weniger bekannten NKVD-Mitarbeitern verfahren, die aktiv am Terror beteiligt waren und niedere Ränge in der Tscheka bekleideten? Zudem ist zu bedenken, dass die Terror-Kampagnen der Tscheka-OGPU-NKVD-KGB immer auf eine Initiative der obersten Parteiführung zurückgingen und unter Kontrolle von Parteifunktionären durchgeführt wurden. In welche Liste soll man die Sekretäre der Gebiets-, Regional- und Republik-Komitees der Partei eintragen, die an den Trojka-Sitzungen teilgenommen, die Erschießungslisten unterzeichnet haben und die später selbst in diese Listen gerieten? Soll man schließlich die zahllosen Propagandisten, Journalisten, Publizisten und Aktivisten inner- und außerhalb der Partei, die in der Presse in Pogrom-Artikeln „Volksfeinde“ entlarvten, bis sie selbst verhaftet wurden, oder die Massenkundgebungen organisierten, auf denen die Todesstrafe für die wegen politischer Verbrechen Angeklagten gefordert wurde, zu den „Guten“ oder „Schlechten“ zählen? Und was sagen wir zu denen, die an diesen Kundgebungen teilgenommen haben?

Wir wollen hier keineswegs die Verantwortung für den Terror verwischen, indem wir sie allen gleichermaßen zuteilen. Wir stellen lediglich fest, dass sich aus den Angaben in einem Fragebogen – Beruf, Dienststellung, Parteimitgliedschaft und ähnlichem – kein einheitliches formales Kriterium ergeben kann, das dem sittlichen Empfinden genügt und das „automatisch“ bestimmen würde, wie weit jemand in Verbrechen involviert ist. Das Nürnberger Tribunal, das eine Reihe von Organisationen und Behörden des nationalsozialistischen Deutschland für verbrecherisch erklärte, hat besonders hervorgehoben, dass damit nicht zwangsläufig alle Mitglieder dieser Organisationen und Behörden als Verbrecher einstuft werden. Zugleich hat es viele Personen individuell zur Verantwortung gezogen, die ihnen angehörten, und ebenso Personen, bei denen dies nicht der Fall war.

In keinem Fall kann das Vorliegen einer juristischen Rehabilitierung als Kriterium dienen (gerade dies möchte die heutige Regierung häufig als Bedingung für das Gedenken durchsetzen). In welche Liste sollte man  dann den bereits in den 1950er Jahren rehabilitierten Robert Eiche eintragen, den ersten Sekretär des Partei-Regionalkomitees für Westsibirien, der das so genannte „ROVS“-Verfahren (Russische All-Militärische Union – 1924 in der Emigration gegründet, A. d. Ü.) initiiert hat, in dessen Verlauf Zehntausende erschossen wurden? Von 30 hingerichteten Gebiets- Parteisekretären, die in Kommunarka beigesetzt sind, gehörten 16 besonderen NKVD-Trojkas an. Sie sind alle rehabilitiert. Die Mitwirkung an der Kollektivierung, auch an den OPGU-Trojkas, die die „Entkulakisierung“ betrieben, stand einer Rehabilitierung überhaupt nicht im Wege. Andererseits wurde Personen, die sich am bewaffneten Kampf gegen das verbrecherische Regime beteiligten oder auch nur diese Möglichkeit erwogen, sehr häufig die Rehabilitierung verweigert (im Übrigen hätten diese Personen ihre Bezeichnung als „Opfer“ schwerlich akzeptiert).

Es gibt noch ein technisches, aber nicht unwichtiges Problem: Das Fehlen vollständiger Informationen, die überhaupt erst ein Urteil darüber erlauben, wer von den Toten und in welchem Maße an Terrorkampagnen teilhatte. Da es keinen Zugang zu den Archiven gibt, kennen wir nicht einmal alle Mitglieder der Trojkas der Jahre 1937-38, von den außergerichtlichen Organen früherer Jahre ganz zu schweigen. Zudem wissen wir von 2000 Personen der 6609 in Kommunarka nichts außer ihren Namen und dem Erschießungsdatum. Selbst wenn man dem Vorschlag etwas abgewinnen könnte, mehrere Listen zu erstellen – diese Namen könnten wir in keine einzige Liste aufnehmen.

Abschließend sei festgehalten, dass die Vorwürfe und Anklagen gegen Memorial und das GULAG-Museum bei all ihrer Oberflächlichkeit, Hitzigkeit und naiven Kompromisslosigkeit eine Ursache haben, die zur Kenntnis genommen und respektiert werden muss – die Notwendigkeit, die tragische sowjetische Vergangenheit aufzuarbeiten. Die Gesellschaft hat bisher keine Kriterien und Mechanismen entwickelt, um konkrete Verbrechen der Sowjetregierung objektiv historisch und rechtlich zu bewerten und für konkrete, darin involvierte Personen das Maß ihrer Schuld zu bestimmen. Natürlich sind Massengräber nicht der geeignetste Ort für Auseinandersetzungen über die persönliche Verantwortlichkeit für Taten eines verbrecherischen Regimes. Dessen ungeachtet hofft der Vorstand der Gesellschaft MEMORIAL, dass die jetzt in Gang gekommene Diskussion, wenn sie denn eine zivilisiertere und fundiertere Form annimmt, den ernstzunehmenden und gehaltvollen Dialog über diese Themen fortsetzen wird.

 

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

 

13. November 2018

 

 

Um Minderheiten in der Diaspora zu verstehen, muss man ihre Herkunftskultur verstehen. Der Einführungsvortrag von Dr. Marit Cremer auf der Tagung „Zwischen Ankunft und Abschiebung. Tschetschenische Geflüchtete in Europa“ gab daher einen Einblick in Geschichte und Wertesystem, das Spannungsverhältnis von Gewohnheitsrecht und Scharia und die Gleichzeitigkeit verschiedener Rechtssysteme im heutigen Tschetschenien. In die Diaspora mitgebracht, ergeben sich für tschetschenische Geflüchtete daraus konfliktreiche Folgen für die Bewältigung der neuen Lebensbedingungen in den europäischen Aufnahmeländern. Eine negative Rolle spielt zudem die in den letzten Jahren sich zuungunsten der Geflüchteten veränderte, stark restriktive Asylgesetzgebung in zahlreichen europäischen Ländern, wie Inna Sangadzhieva vom Norwegian Helsinki Committee und Akhmed Gisaev vom Human Rights Analysis Centre in Oslo bemerkten. Die Diaspora sei bei weitem nicht homogen, und insbesondere die in jüngster Zeit Geflüchteten hätten deutlich größere Schwierigkeiten, in der neuen Umgebung zurecht zu kommen, stellte Prof. Aude Merlin von der Université libre de Bruxelles fest. Wie bei anderen Migrantengruppen auch ließe sich zudem eine innere Zerrissenheit zwischen dem Wunsch nach dem Erhalt einer tschetschenischen Identität und der gewollten Teilhabe an der neuen Lebensumgebung feststellen. Erfolgreiche Integration könne selbst im lange Jahre von den Freiheitlichen unter Jörg Haider regierten Kärnten gelingen, stellte der Psychologe Siegfried Stupnig fest, dessen von ihm gegründeter 1. FC Tschetschenien bestens in die österreichische Gesellschaft integrierte Neubürger hervorgebracht habe. In Tschetschenien selbst hingegen nehme das repressive Regime Ramzan Kadyrovs insbesondere der jungen Generation die Luft zum Atmen. Ekaterina Sokirianskaia warnte daher vor einer bevorstehenden Welle des Widerstandes gegen das Regime. Die staatlich verordneten repressiven Maßnahmen zur Radikalismusprävention führten eher zur gegenteiligen Wirkung. Die Diskussionsrunde zur Verfolgung von homosexuellen Tschetschen*innen mit Igor Kochetkov vom Russian LGBT Network, der Berliner Anwältin Barbara Wessel und Konstantin Sherstyuk von Quarteera e.V. rief heftige Reaktionen seitens der anwesenden Berliner Tschetschen*innen hervor. Ebenso emotional wurden die Aufrufe von Svetlana Gannushkina von Memorial Moskau und der Frauenrechtlerin Lipkan Bazaeva aus Grozny aufgenommen, die für das Recht von Tschetschen*innen plädierten, ihre Community mit deren traditionellen Verhaltensregeln verlassen und nach selbstgewählten Regeln leben zu dürfen. Klare Worte fand die Anwältin für Familienrecht, Christina Clemm, die aufräumte mit unter Tschetschen*innen verbreiteten Vorstellungen von einem deutschen Staat, der ihnen bei familiären Konflikten sofort die Kinder wegnähme. Kindeswohlgefährdung sei allerdings ausnahmslos inakzeptabel und würde zur Intervention seitens des Jugendamtes führen. Das Erlernen von Methoden gewaltfreier Erziehung sei daher unumgänglich und Voraussetzung für den Erhalt der Familie.

Aus den zahlreichen positiven Rückmeldungen der über einhundert Teilnehmer*innen aus ganz Deutschland sowie den anwesenden Journalist*innen ließ sich erkennen, wie groß die Nachfrage nach Wissen über Tschetschenien und seine Geflüchteten ist.

Einen russischsprachigen Beitrag der Deutschen Welle zur Tagung können Sie hier nachhören und nachlesen, die Übersetzung ins Deutsche finden Sie » hier.

Weitere russischsprachige Beiträge:

OstWest TV

RTVi

Nachdem die Moskauer Behörden letzte Woche die ursprüngliche Genehmigung für die jährliche Aktion „Rückgabe der Namen“ zurückgezogen hatten, zeigten sie sich heute kompromissbereit: Die Aktion kann nun doch, wie geplant, am 29. Oktober 2018 von 10 bis 20 Uhr am Solowezki-Stein stattfinden.

Die Ende letzter Woche kurzfristig bei Memorial eingegangene Widerruf der schon erteilten Genehmigung war mit Bauarbeiten begründet worden – tatsächlich ist das Gelände dort seit einigen Tagen teilweise aufgerissen.

Die Vereinbarung mit den Behörden über die Durchführung der Aktion kam heute Nachmittag zustande, nicht zuletzt auf Grund der heftigen öffentlichen Proteste, die die Ablehnung ausgelöst hatte.

22. Oktober 2018

 

 

Am Sonntag, den 28.10.2018 fanden in mehreren Städten Russlands sowie vor der Russischen Botschaft in Helsinki Solidaritätsaktionen für die verhafteten Mitglieder der Gruppierungen „Novoe Velitschie“ und „Set“[Aktivisten der Antifaschistischen Bewegung] statt. Zu den Aktionen hatte das „Eltern-Netz“ der in beiden Verfahren Verhafteten unter der Losung „Für unsere und eure Kinder: Umzug zum Schutz der neuen Generation“ aufgerufen.

Lev Ponomarev, Vorsitzender der Bewegung Für Menschenrechte, sprach für Moskau, wo die Aktion auf der Lubjanka vor dem Gebäude des FSB stattfand, von rund 2000 Teilnehmern. Da die Aktionen in Moskau und in St. Petersburg nicht genehmigt worden waren, hatten die Veranstalter dazu aufgerufen, auf Plakate und Transparente zu verzichten, um niemanden einem unnötigen Risiko auszusetzen.

Im Zuge der Aktionen kam es zu rund 60 Verhaftungen. So wurden in Moskau 18 Personen verhaftet, einige davon wieder auf freien Fuß gesetzt, einige verbrachten die Nacht auf der Polizeiwache. Gegen alle wurde ein Protokoll wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht aufgenommen. In Petersburg wurden 40 Personen festgenommen, unter ihnen ein Journalist des unabhängigen Fernsehsenders Doshd. Ein Großteil verbrachte die Nacht ebenfalls auf der Polizeiwache. Unter den Verhafteten in Petersburg befanden sich auch sieben Minderjährige, fünf von ihnen wurden inzwischen wieder freigelassen. In Rostov am Don wurde ebenfalls ein Aktivist verhaftet und wieder auf freien Fuß gesetzt.

Wir erinnern, dass Memorial die Verhafteten im Verfahren „Novoe Velitschie“ als politische Gefangene betrachtet. Den Festgenommenen der Organisation „Set“ wurden, wie wir bereits berichteten, Waffen untergeschoben, ihre Geständnisse durch massive Folter erpresst.

29. Oktober 2018

Wie jedes Jahr, sollte auch in 2018 am 29. Oktober am Solowezki-Stein auf dem Lubjanka-Platz in Moskau die „Rückgabe der Namen“ stattfinden – die Lesung der Namen von Personen, die im Zuge der Säuberungen in Moskau erschossen wurden. Alle erforderlichen Genehmigungen dazu hatte MEMORIAL bereits erhalten. Ein lakonisches Schreiben vom 18. Oktober, das am 19. Oktober einging, erklärt eine am 15. Oktober erteilte Verwaltungsnweisung, die Aktion zu unterstützen, aufgrund „neu eingetretener Umstände“ für ungültig und untersagt die Aktion an diesem Standort.

Es folgt die Erklärung von MEMORIAL International aus diesem Anlass.

 

Moskauer Behörden vereiteln die traditionelle Aktion „Rückkehr der Namen“

In den letzten elf Jahren wurde jährlich an der Lubjanka am 29. Oktober, dem Vortag des „Tages der Opfer politischer Verfolgungen“, die Gedenkaktion „Rückgabe der Namen“ durchgeführt. Den ganzen Tag, zwölf Stunden lang, konnten Intessierte die Namen von Menschen verlesen, die in Moskau erschossen worden sind.

Diese Aktion sollte auch in diesem Jahr stattfinden. In den Verhandlungen mit den Moskauer Behörden war seit dem Frühjahr immer wieder zugesagt worden, dass die Bauarbeiten der Aktion nicht im Wege stehen würden.

Memorial hatte bereits alle erforderlichen Genehmigungen von den Sicherheits- und Verwaltungsbehörden sowie dem Innenministerium erhalten. Heute allerdings, am 19. Oktober 2018, also zehn Tage vor der geplanten Aktion, wurde die Genehmigung vom Moskauer Bürgermeisteramt widerrufen.

Das ist empörend, und das nicht nur, weil damit die mehrmaligen ausdrücklichen Zusagen der Moskauer Behörden nicht eingehalten wurden. Die Beamten haben es nicht einmal für nötig befunden, sich in irgendeiner Form zu entschuldigen, weder bei den Organisatoren noch bei den Tausenden von Menschen, die an dieser Aktion teilnehmen und sie unterstützen.

Der Solowezki-Stein ist landesweit das älteste Denkmal für die Opfer des totalitären Regimes. Er wurde am 30. Oktober 1990 auf dem Lubjanka-Platz aufgestellt. Zivilgesellschaft, öffentliche Organisationen sowie städtische und staatliche Behörden hatten hier zusammengewirkt. Der Lubjanka-Platz wird per se mit der Erinnerung an den staatlichen Terror assoziiert. Die Aktion „Rückgabe der Namen“ hängt unlösbar mit dem Solowezki-Stein zusammen.

Deshalb ist das Ansinnen, die „Rückgabe der Namen“ an die „Mauer der Trauer“ am Sacharov-Prospekt zu verlegen, für uns nicht akzeptabel, ebensowenig wie man das Niederlegen von Blumen am Grab des Unbekannten Soldaten am Alexander-Garten durch irgendein anderes Ritual ersetzen könnte.

Die „Rückgabe der Namen“ ist schon lange keine Aktion mehr, die nur mit Memorial zu tun hat. Sie ist zu einem wichtigen Ereignis der ganzen Stadt geworden. Nach Eingang der Genehmigungen wurde die diesjährige Aktion schon breit bekannt gemacht. Außerdem wissen viele Menschen verschiedener Altersgruppen ohnedies, dass man am 29. Oktober zum Lubjanka-Patz kommen, eine Kerze erhalten und Namen ermordeter Moskauer und die eigener verfolgter Angehörige verlesen kann. Viele werden sich in jedem Fall zur Lubjanka begeben, da sie nichts davon wissen, dass das Bürgermeisteramt sein Versprechen gebrochen hat.

Die gesamte Verantwortung für die Vereitelung der Aktion tragen die Moskauer Stadtbehörden.

Der Vorstand von Memorial International

19. Oktober 2018

 

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