Das Oberste Gericht in Russland hat heute entschieden, dass Ildar Dadin umgehend freizulassen ist. Es folgt damit dem Urteil des russischen Verfassungsgerichts, das kürzlich die Verurteilung Dadins für widerrechtlich erklärt hatte, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren.


Dadin hatte in Moskau immer wieder Protestkundgebungen durchgeführt, fast immer Einzelmahnwachen, die nicht angemeldet werden müssen. Seine Verurteilung nach dem umstrittenen Artikel 212.1 des Strafgesetzbuches hatte massive Proteste ausgelöst.

In seiner Haft in einer Strafkolonie in Karelien hatte Dadin in einem aufsehenerregenden Brief auf Folter und Misshandlungen in dieser Kolonie hingewiesen. Bald darauf wurde er in eine andere Strafkolonie im Altaj-Gebiet überführt.

Seine Freilassung wird in den nächsten Tagen erwartet.

22. Februar 2017

Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation hat entschieden, dass das Urteil gegen Ildar Dadin revidiert werden muss.


Ildar Dadin war am 7. Dezember 2015 nach Artikel 212.1 StGB zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Den umstrittenen Artikel 212.1, gegen den Dadin auch geklagt hatte, hält das Gericht für verfassungskonform. Allerdings sei das vorgesehene Strafmaß unverhältnismäßig, wenn es sich lediglich um eine mehrfach festgestellte Ordnungswidrigkeit handelt. Es empfiehlt eine Änderung des Gesetzes dahingehend, dass es erst dann Anwendung findet, wenn Kundgebungen nicht friedlich verlaufen oder Personen oder Sachen zu Schaden gekommen sind.

10. Februar 2017

Breite Solidarität mit Dmitriev

Am 13. Dezember wurde der Historiker Jurij Dmitriev, Leiter des Memorial-Verbands in Karelien, verhaftet. Ihm wird „Kinderpornografie“ vorgeworfen, als „Beleg“ dienen Fotos von seiner Pflegetochter, die er aus medizinischen Gründen auf Anraten des Jugendamts angefertigt und in seinem Computer gespeichert hatte.

Drei Tage vor seiner Verhaftung war Dmitriev unter einem Vorwand in eine Behörde geladen worden (ohne ersichtlichen Grund). Nach seiner Rückkehr stellte er fest, dass während seiner Abwesenheit jemand in seine Wohnung eingedrungen und seinen Computer inspiziert hatte. Zwei Tage danach, am 12. Dezember, ging eine anonyme Anzeige gegen ihn ein.

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