Dmitrij Butschenkov war Angeklagter im Bolotnaja-Prozess. Er war jedoch am 6. Mai 2012 gar nicht in Moskau. Dennoch hielt man ihn mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft fest und verurteilte ihn, wobei die Richterin offensichtlich von vornherein darauf eingestellt war, ihn schuldig zu sprechen. Butschenkov gelang es, aus dem Hausarrest zu fliehen und Russland zu verlassen. Im Exil schreibt er an einem Buch: „Fälschungen bei Strafverfahren in der Russischen Föderation“ und stellte OVD-Info zwei Kapitel zur Veröffentlichung zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie eines davon in Übersetzung.

Fälschung im Untersuchungsverfahren

Nachdem die Zeugen der Anklage und die Opfer gehört wurden, kann mit den Ermittlungen begonnen werden. Für Leser, die mit dem Russischen Staat und dem russischen Strafrecht nicht vertraut sind, möchte ich erläutern, dass die Strafprozessordnung zwei grundlegende Handlungen zwischen den Beteiligten eines Strafverfahrens von Seiten der Anklage und des Angeklagten vorsieht. Das sind die Identifikation und die Gegenüberstellung. Eine Gegenüberstellung wird gemäß Strafprozessordnung durchgeführt, wenn zwischen den Aussagen der Person, die identifiziert und derjenigen, die identifiziert wird, wesentliche Widersprüche bestehen. Einfacher ausgedrückt: Das Opfer erkennt den „Verbrecher“ und ruft aus: „Ja, das ist er!“, der „Verbrecher“ aber streitet die Anschuldigung weiterhin ab und versichert: „Ich war dort gar nicht.“

Wenn der Beschuldigte seine Schuld nicht anerkennt, kann eine Gegenüberstellung die Version der Ermittlung in Frage stellen, aber die Ermittler wissen diese Gefahr natürlich zu umgehen. Der Ermittler bestimmt selbständig den Verlauf der Untersuchung, der in der Strafprozessordnung vorgesehen ist, und neutralisiert damit die Versuche des Beschuldigten und seines Anwalts zu beweisen, dass sich der Zeuge irrt oder die Unwahrheit sagt. Der unerfahrene Bürger, der sich durch den Willen des Schicksals in den Händen der russischen Rechtsprechung wähnt, begibt sich zur Gegenüberstellung in der freudigen Erwartung, dass er sogleich den Verleumder, einen Zeugen oder das Opfer, das gegen ihn ausgesagt, ihn aber in Wirklichkeit nie gesehen hat, entlarven wird. Der Zeuge, frühzeitig vom Ermittler auf die Ermittlungshandlungen vorbereitet, sagt aus, dass er diesen Bürger gesehen hat und dass „dieser genau die Person ist, die ihn gegen das Bein getreten und ihm unerträgliche Leiden zugefügt hat.“ Empört durch diese Lügen, beginnt der Angeklagte genauer nachzufragen: „An welchen Merkmalen erkennst du mich denn? An welchen Gesichtszügen siehst du denn, dass ausgerechnet ich das bin?“ Der Ermittler aber lässt diese Fragen nicht zu. Die Gegenüberstellung ist so aufgebaut, dass zuerst die Fragen gestellt werden und der Ermittler dem Zeugen gestattet oder nicht sie zu beantworten.

Deswegen wird jede Frage, deren Antwort die Version der Ermittlung in Zweifel ziehen könnte, nicht zugelassen unter dem Vorwand: „Das hat mit der Sache nichts zu tun und verzögert die Untersuchung.“ Sogar wenn die Frage völlig logisch ist und in einem direkten Zusammenhang zur Anklage steht, weist der Ermittler sie ohne mit der Wimper zu zucken zurück und schreibt ins Protokoll der Gegenüberstellung, dass die „Frage abgelehnt wurde, weil sie mit der Sache nichts zu tun hat.“  Völlig empört ob dieser Vorgänge fährt der Beschuldigte mit dem Gefangenentransporter zurück in die Untersuchungshaft und denkt, dass er den Verleumder bei der Gerichtsverhandlung entlarven wird. Kommt es jedoch zur Verhandlung, verstehen alle, die im Saal sind, dass der Polizist lügt, der Richter aber sitzt schweigend da, die Augen auf die Dokumente gerichtet und tut so, als ob er die Lügen nicht bemerke. Der Angeklagte schreibt eine Beschwerde an den Ermittlungsleiter, aber erhält die nichtssagende Antwort: „Gemäß der Strafprozessordnung hat der Ermittler das Recht, den Gang der Ermittlungen selbständig zu leiten.“ Und der Mensch versteht, dass er seine Unschuld nicht beweisen kann, dass niemand ihn hören will und dass er für den Russischen Staat eine kleine Fritte ist, die er zerdrücken kann, ohne das überhaupt zu bemerken. So entsteht ein stabiler Hass auf den Staat und alle, die ihn vertreten. Das Lustigste daran ist, dass sich der Angeklagte so viele der talentiertesten Anwälte nehmen kann wie er will, sie werden völlig machtlos sein. Die Untersuchungen führt der Ermittler, einen Begriff wie „Anwaltliche Untersuchung“ gibt es in der russischen Rechtsprechung nicht, der Anwalt kann in einer solchen Situation durch nichts helfen. Erst später, da kann er bei Gericht zu diesem Anlass gut auftreten, aber auch das wird nur von geringer Bedeutung sein.

In meinem Fall hat mein Anwalt nach allen Gegenüberstellungen, in denen der Ermittler Nachfragen zurückgewiesen hatte (und das tat er bei allen Gegenüberstellungen), Anmerkungen zum Protokoll der Gegenüberstellung auf eine gesonderte Liste geschrieben und festgehalten, dass der Ermittler die Gegenüberstellung faktisch durch eine andere Ermittlungshandlung ersetzt hat – die Identifikation, die er einfach als Gegenüberstellung bezeichnet hat. Aber die juristische Beweiskraft der Anmerkungen ist im russischen Justizsystem null und nichtig.

 

Übersetzung: Nicole Hoefs-Brinker

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