Am 27. September 2017 wurde im Bezirksgericht Simferopol, Krim, das Urteil im Verfahren gegen Ilmi Umerov, einem der Führer der Nationalen Bewegung der Krim-Tataren, verkündet. Das russische Gericht verurteilte ihn zu einem Freiheitsentzug von zwei Jahren. [Der Freiheitsentzug beinhaltet die Haftstrafe der Ansiedelung in einer Kolonie. Die Bedingungen dort sind etwas besser als in den Strafkolonien allgemeinen und strengen Regimes. Anm. d. Übs.]
 
Im Mai 2016 waren in Bachtschyssaraj unter den Krim-Tataren Massendurchsuchungen und Verhaftungen durchgeführt worden. Im Ergebnis wurden vier einheimische Bewohner verhaftet, die vom FSB beschuldigt werden, der in Russland verbotenen muslimischen Partei Hizb ut-Tahrir anzugehören. An diesem Tag wurde in seinem Haus in Bachtschyssaraj auch der stellvertretende Vorsitzende des Medschlis Ilmi Umerov verhaftet. [Medschlis ist ein Selbstvertretungsorgan der Krim-Tataren, das seit April 2016 in der Russischen Föderation als „extremistische Organisation“ eingestuft und verboten ist; Anm. d. Übs.]
 
Man brachte ihn zur Vernehmung nach Simferopol und beschuldigte ihn des Separatismus, genauer des öffentlichen Aufrufs zur Verletzung der territorialen Integrität Russlands [§ 280.1.(2) StGB RF].
 
„Im März 2016 trat Umerov, als er sich auf dem Territorium der Ukraine aufhielt, in einer direkten Übertragung des Ukrainischen Fernsehsenders ATR auf, wo er öffentlich dazu aufrief, die territoriale Einheit der Russischen Föderation zu verletzen. Danach wurde der Auftritt Umerovs ins Internet gestellt,“ kommentiert die damalige Staatsanwältin der Krim Natalja Poklonskaja das Verfahren gegen Umerov.
 
Umerov drohten bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Gegen Ende des Gerichtsverfahrens, das im Juni des darauffolgenden Jahres im Bezirksgericht Simferopol begann, forderte Staatsanwalt Denis Sementschuk dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug auf Bewährung und ein dreijähriges öffentliches Auftrittsverbot. Doch der Richter verhängte, wie ein Korrespondent von Radio Svoboda berichtet, anstelle der Bewährungsstrafe eine Haftstrafe von zwei Jahren „Ansiedelung in einer Kolonie“.
 
Gegen dieses Urteil hat die Verteidigung Umerovs Berufung eingelegt. Bis zur Prüfung befindet sich Umerov zuhause.
 
Zuvor hatte das Bezirksgericht Simferopol am 11. August eine psychiatrische Zwangsuntersuchung angeordnet und Umerov gegen seinen Willen in eine psychiatrische Klinik bringen lassen, wo man ihn für fast einen Monat festhielt.
 
Das Menschenrechtszentrum Memorial (Moskau) bezeichnet das Verfahren gegen Ilmi Umerov als ungesetzlich und politisch motiviert.
 
Am 25. September wurde in Genf der Bericht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) über die Lage auf der Krim vorgestellt.
 
 
Übersetzung: Nicole Hoefs-Brinker
 
14. Oktober 2017
Copyright © 2024 memorial.de. Alle Rechte vorbehalten.
MEMORIAL Deutschland e.V. · Haus der Demokratie und Menschenrechte · Greifswalder Straße 4 · 10405 Berlin
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
Back to Top