Anfang August wurde in Moskau der usbekische Journalist Ali Feruz (Khudoberdi Nurmatov) festgenommen, ihm droht die Ausweisung nach Usbekistan. Nachfolgend dokumentieren wir einige Berichte und Kommentare zu seiner Situation. Die Ausweisung wurde einstweilen ausgesetzt. Eine Petition (in russischer Sprache) mit einem Aufruf gegen seine Abschiebung finden Sie hier.

Denis Krivoshejev, stellvertretender Direktor für Europa und Zentralasien bei Amnesty International, erklärte aus Anlass der drohenden Abschiebung: „Ali Feruz lebt offen homosexuell, ist Menschenrechtsaktivist und Korrespondent der unabhängigen Zeitung Novaja Gazeta. Da ist eine beinahe tödliche Kombination für jemanden, der drauf und dran ist, nach Usbekistan ausgeliefert zu werden, wo ‚Sodomie‘ ein Verbrechen und Folter endemisch ist.“

 

Article 20, 3. August 2017

Der Journalist der Novaja Gazeta Ali Feruz berichtete der ONK (Gesellschaftliche Beobachtungskommission – deren Mitglieder überwachen in Russland die Einhaltung von Menschenrechten in Haftanstalten; Anm. d. Übs.) von Schlägen und Anwendung von Elektroschocks gegen seine Person durch die Wachmannschaft.

Mitglieder der öffentlichen Überwachungskommission ONK besuchten den Journalisten Ali Feruz (richtiger Name Khudoberdi Nurmatov) im Zentrum für die zeitweilige Unterbringung von Migranten in Sacharovo. Feruz berichtete, dass er bei der Begleitung aus dem Gericht verprügelt wurde.

„Beim Transport aus dem Gericht zum SUVSIG (Einrichtung für die zeitliche Unterbringung ausländischer Personen, die ausgewiesen werden sollen; Anm. Übs.) wurde er mit Flüchen beleidigt, danach wurden zweimal Elektroschocks angewendet – an der Hand und am Oberschenkel“, berichtete Evgenija Jenikejev, Mitglied der ONK, die Ali am heutigen Tag sah. „Dann schlug man ihn mit dem Griff des Elektroschockers auf das linke Schulterblatt, dort bildete sich ein großes Hämatom. Bei der Aufnahme leugnete man die Existenz eines Hämatoms. Man verbot uns, den blauen Fleck zu fotografieren.“

Ein Beobachter fügte hinzu, nach allem zu urteilen, sei er von einem „Gerichtsvollzugsdienst“ begleitet worden. Er behielt im Gedächtnis, dass derjenige, der geschlagen hatte, von Kollegen mit Sanja angesprochen worden war.

Jenikejev berichtete ebenfalls, dass Ali unter Bauschmerzen leidet, weil er gestern den ganzen Tag auf der Polizei und bei Gericht festgehalten wurde, ohne die Möglichkeit etwas zu essen. Am Vorabend hatte das Moskauer Basmanny Gericht die Entscheidung über die Zwangsausweisung des Journalisten der Novaja Gazeta Ali Feruz aus Russland nach Usbekistan getroffen. Dieses Urteil fällte das Gericht, nachdem am 1. August ein Protokoll wegen Verstoß gegen die Regelung für die Einreise in die und den Aufenthalt in der Russischen Föderation für Ausländer (§ 18.8 III.1 OWIG RF) gegen Feruz aufgenommen worden war.

Vor Gericht hatte Feruz sich „nicht schuldig“ bekannt: „Nein, ich bin nicht-schuldig. Schon seit drei Jahren befinde ich mich im Aufnahmeverfahren. Im Moment versuche ich, vorübergehendes Asyl zu erhalten.“

Im Gerichtssaal wurde er verhaftet und nach Sacharovo in Abschiedehaft gebracht. Nach den Verhandlungen versuchte Feruz nach Angaben seines Verteidigers, sich das Leben zu nehmen. Noch vor der Verhaftung hatte Feruz Berufung gegen die Ablehnung des MWD (Innenministerium), ihm vorübergehendes Asyl zu gewähren, eingelegt. Bis zur Prüfung durch das Gericht kann sich Feruz auf dem Territorium des Landes aufhalten.

Quelle: Novaja Gazeta

 

 

OVD-Info, 5. August 2017

 

Nach Schlägen durch die Begleitposten begannen beim Journalisten Ali Feruz Herzschmerzen

 

Der Journalist der Novaja Gazeta Ali Feruz (Khudoberdi Nurmatov) leidet unter starken Herzschmerzen und erhöhtem Blutdruck. Darüber berichtete der Chefredakteur der Novaja Gazeta Dimitry Muratov, der Feruz im Zentrum für die zeitweilige Unterbringung ausländische Staatsbürger (ZVSIG) besuchte. Nach seinem Worten befand sich auf dem Rücken des Journalisten ein Hämatom in der Größe von etwa 20 – 23 Zentimetern. Wie Muratov berichtete, konnte Feruz wegen schlechtem Befinden drei Tage nicht normal essen. „Bei der Leitung des Zentrums beantragte ich eine sehr schnelle Untersuchung und medizinische Hilfeleistung. Einen gesonderten Antrag dazu wird Alis Anwalt am Montag einreichen,“ schrieb Muratov.

Er berichtete, dass Feruz die Bedingungen im ZVSIG als gut und das Personal als wohlwollend und kompetent bezeichnet habe. Ali Feruz war am 1. August festgenommen worden. Auf der Polizeiwache war gegen ihn, Staatsbürger Usbekistans, ein Protokoll gemäß § 18.8 III.1 des Ordnungsstrafrechts (Verletzung der Aufenthaltsbestimmungen in der Russischen Föderation durch einen ausländischen Staatsbürger), erstellt worden, was eine verbindliche Ausweisung aus dem Land vorsieht. Am selben Tag entschied das Gericht, Feruz auszuweisen, und er wurde ins ZVSIG gebracht.

Während der Überführung in das ZVSIG verprügelte die Begleitmannschaft den Journalisten. Polizisten wendeten zweimal ein Elektroschockgerät an und schlugen Feruz danach mit dem Griff des Geräts auf das linke Schulterblatt, wo ein großes Hämatom zurückblieb.

Am 4. August untersagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Russischen Regierung den Journalisten nach Usbekistan auszuweisen, solange sein Fall noch nicht abschließend vom Europäischen Gerichtshof geprüft wurde.

 

OVD-Info - 8. August 2017

 

Das Berufungsgericht setzt die Ausführung des Urteils zur Ausweisung von Ali Feruz aus

Das Moskauer Stadtgericht setzt die Ausführung des Urteils zur Ausweisung des Journalisten der Novaja Gazeta Ali Feruz nach Usbekistan auf der Grundlage einer Mitteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus.

Der Europäische Gerichtshof untersagte Russland, Feruz auszuweisen. Bis zum Ende der Gerichtsverhandlung wird sich der Journalist im Übergangszentrum für ausländische Bürger (ZVSIG) aufhalten. Heute bei Gericht sagte Feruz‘ Mutter, dass sie Bürgerin der Russischen Föderation sei und alle ihre Kinder in Russland lebten.

Am Gebäude des Moskauer Stadtgerichts wurden Einzelkundgebungen zur Unterstützung von Feruz abgehalten.

Ali wurde am 1. August festgenommen und auf ein Polizeirevier gebracht, wo man ein Protokoll aufnahm wegen des Verstoßes eines ausländischen Bürgers gegen die Regelungen des Aufenthalts in der Russischen Föderation (§ 18.8 III.1 OWIG RF), der die verbindliche Ausweisung aus dem Land vorsieht.

Zuletzt hatte man ihn im März verhaftet, da sollte er bereits ausgewiesen werden. Bei der Polizei sah Ali eine Person, die er als Mitarbeiter des Geheimdienstes Usbekistans erkannte.

Vor acht Jahren hatte der Journalist Usbekistan verlassen, weil der Geheimdienst des Landes ihm eine Zusammenarbeit angetragen hatte, die er jedoch nicht wollte. Bevor Feruz die Flucht gelang, hatte man ihn gefoltert.

Ali stellte einen Antrag auf zeitlich begrenztes Asyl in Russland, der abgelehnt wurde. Gegen das Urteil legte er Berufung ein, über die bislang noch nicht entschieden wurde. Die Ablehnung ist somit noch nicht rechtskräftig. Aus diesem Grund befindet er sich zu Recht und völlig legitim auf russischem Territorium.

Nach der Entscheidung des Basmanny-Gerichts über die Ausweisung wurde Feruz in das Zzentrum für die zeitweilige Unterbringung ausländischer Bürger (ZVSIG) gebracht. Bei der Überführung dorthin beleidigte ihn eine Begleitperson wegen seiner sexuellen Orientierung (Ali Feruz lebt offen schwul – OVD-Info), schlug ihn mit dem Elektroschockgerät und sagte: „Solche wie dich  … sollte ich besser mit dem Elektroschocker einäschern.“ Nachdem er verprügelt worden war, setzten bei Ali Herzschmerzen ein.

Am 4. August verbot der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte per Gerichtsentscheid den russischen Behörden Ali nach Usbekistan auszuweisen.

 

Übersetzung: Nicole Hoefs-Brinker

 

22. August 2017

 

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