Am 27. Dezember wurde dem Menschenrechtszentrum MEMORIAL bereits zum zweiten Mal die Zahlung einer Ordnungsstrafe von 300.000 Rubel (über 4.000 Euro) auferlegt. Die erste Verurteilung war knapp zwei Wochen vorher, am 14. Dezember erfolgt.

In beiden Fällen wurde der Organisation zur Last gelegt, ihre Materialien nicht als Mitteilungen eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet zu haben. Das erste der beiden Verfahren wurde auf Grund einer Denunziation durch die so genannte „Nationalen Befreiungsbewegung“ (NOD) eingeleitet. Im zweiten Fall beanstandete die staatliche Aufsichtsbehörde bei fünf konkreten Meldungen das Fehlen der Markierung. Allerdings geschah dies erst Mitte November – zu einem Zeitpunkt, zu dem das Menschenrechtszentrum bereits einen entsprechenden Eintrag auf der Website angebracht hatte. Das Gericht ließ diese Tatsache jedoch unberücksichtigt.

Das Menschenrechtszentrum wird beide Urteile anfechten.

Seit dem 7. November hat das Menschenrechtszentrum bei allen Materialien einen Vermerk angebracht, der über die durch das Justizministerium vorgenommene Registrierung der Organisation als „ausländischer Agent“ ebenso informiert wie über die eigene Haltung dazu und die dagegen unternommenen juristischen Schritte, einschließlich der Klage beim Europäischen Gericht für Menschenrechte.

28. Dezember 2016
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