MEMORIAL International ist heute zu einer Ordnungsstrafe von 300.000 Rubeln (etwa 4.400 Euro) verurteilt worden.

Der Organisation wird vorgeworfen, sich nicht selbst als „ausländischer Agent“ registriert zu haben, was nach Artikel 19.34, Teil 1 des Ordnungsstrafrechts mit entsprechenden Geldstrafen geahndet wird. Diese Maßnahme hatte das Justizministerium unmittelbar nach der umstrittenen Registrierung als „Agent“ bei Gericht beantragt, ohne das Ergebnis auch nur des Widerspruchs dagegen, geschweige denn der folgenden Klage abzuwarten.

Der Einstufung als „Agent“ hatte MEMORIAL zunächst widersprochen, da internationale Organisationen laut einem Urteil des russischen Verfassungsgerichts gar nicht als "ausländische Agenten" gelten können. Nachdem der Widerspruch abgelehnt worden war, reichte Memorial am 21. November Klage ein.

MEMORIAL wird auch die heutige Gerichtsentscheidung anfechten. Die im November eingereichte Klage gegen die diskriminierende Registrierung soll am 16. Dezember vor einem Moskauer Bezirksgericht verhandelt werden.

7. Dezember 2016
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