Das russische Justizministerium hat den Widerspruch von MEMORIAL International gegen die Registrierung als „ausländischer Agent“ zurückgewiesen. Ein entsprechendes Schreiben ging am 17. November bei der Organisation ein.

MEMORIAL hatte in erster Linie damit argumentiert, dass sich das „Agentengesetz“ nicht auf internationale Nichtregierungsorganisationen beziehe, auch dann nicht, wenn sie ihren Sitz in Russland hätten. Das russische Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil über dieses Gesetz ausdrücklich festgehalten, dass es sich nur auf russische NGOs beziehe.

Das russische Justizministerium betont dagegen in seinem Bescheid, dass eine internationale NGO, die in Russland nach russischem Gesetz gegründet und beim russischen Justizministerium registriert worden sei, in jedem Fall als russische Organisation gelte. International sind in dieser Sichtweise nur Organisationen, die außerhalb Russlands gegründet wurden.

MEMORIAL International wird die Registrierung jetzt gerichtlich anfechten.

Unmittelbare Konsequenzen drohen schon jetzt. Kurz nach der Registrierung erhielt MEMORIAL einen Bescheid über anstehende Strafzahlungen, weil die Organisation es unterlassen hat, sich von sich aus als „Agent“ registrieren zu lassen. Die Gerichtsverhandlung darüber ist für den 7. Dezember anberaumt.

20. November 2016
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