Chodorkovskij-Urteil/Expertengutachten zu Jukos
Die Pressesprecherin des Moskauer Bezirksgerichts, die in einem Interview mit Gazeta.ru zum Zustandekommen des Urteils Stellung nahm (mehr dazu finden Sie in russischer Sprache unter http://www.hro.org/node/10276) erklärte am 18.03.2011, dass sie nach Rückkehr aus dem Urlaub vom Stellvertretenden Vorsitzenden des Gerichts an einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Gerichts versetzt worden sei. Nach Mitteilung vom 28.03.2011 hat die ehemalige Pressesprecherin aufgrund des belastenden Arbeitsklimas ihren Vertrag jetzt gekündigt und erklärt, dass sie weiterhin voll und ganz zu den im Interview gemachten Aussagen stehe.
Platon Lebedev hat in dem Urteil des Moskauer Bezirksgerichts nach Darstellung des russischen Menschenrechtsportals www.hro.org/node/10453 den Hinweis gefunden, dass der Erdöldiebstahl nicht nachzuweisen sei. Dies würde für die Unschuld der Angeklagen sprechen. Auszüge aus dem Urteil veröffentlicht das Chordorkovskij Pressezentrum in englischer Sprache.
Dem Einspruch der Anwälte Chodorkovskijs gegen die Haftbedingungen hat der russische Oberste Gerichtshof inzwischen stattgegeben.
Mehr in englischer Sprache unter (www.khodorkovskycenter.com)