(30.01.2003)
Am 16. Januar 2003 wurde offiziell erklärt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sechs Klagen aus Tschetschenien für zulässig erklärte. Die Klagen waren im Frühjahr 2000 eingereicht worden und betreffen Vorfälle im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt im Nordkaukasus. Das Gericht entschied am 19. Dezember 2002.

Die Interessen der Kläger werden durch einen Juristen des Menschenrechtszentrums Memorial, Kirlill Korotejew, und den Professor an der Universität Nord-London, William Bowring, vertreten. Bei der Vorbereitung der Klage wurde das Menschenrechtszentrum Memorial durch die internationale Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch unterstützt.

Insgesamt reichte Memorial 36 Klagen beim Straßburger Gerichtshof ein, 32 Klagen betreffen Vorfälle im Zusammenhang mit dem Tschetschenienkonflikt. Die beim Straßburger Gerichtshof für Menschenrrechte eingereichten Klagen werden zunächst auf ihre Zulässigkeit hin geprüft. Nach Klärung der formalen Kriterien erfolgt die sachliche Prüfung der Klage. Dies ist bei den sechs gegen Russland eingereichten Klagen der Fall.


Die sechs Klagen wurden zu drei Verfahren zusammengefasst. Das erste Verfahren betrifft Hinrichtungen ohne Gerichtsurteil, die nach einer "Säuberungsaktion" in Gosny im Januar 2000 durchgeführt wurden. Eine gerichtliche Untersuchung in Inguschetien wurde nach Aufnahme der Vorfälle durch die Richter im Februar 2002 immer wieder ausgesetzt. Bei dem zweiten Verfahren handelt es sich um den Luftangriff auf einen Flüchtlingstransport im Oktober 1999, bei dem mehr als zehn Personen zu Tode kamen oder verwundet wurden. Eine gerichtliche Untersuchung der Vorfälle wurde im Mai 2000 aufgenommen, wegen Abwesenheit der Piloten jedoch wieder ausgesetzt. Das dritte Verfahren betrifft die Opfer, die nach dem Beschuss des Dorfes Katyr-Jurt Anfang Februar 2000 unter der Zivilbevölkerung zu beklagen waren.
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