16.01.2004

Vor fünfzehn Jahren, am 16. Januar 1989, wurde der Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets "Über die zusätzlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit für die Opfer der Repression in den 30er/40er Jahren und den frühen 50er Jahren" verkündet.


Zu diesem Zeitpunkt war der Zuspruch für die Rehabilitierung der Opfer des politischen Terrors durch die Bevölkerung außerordentlich groß. Die Forderungen nach Rehabilitierung wurden nicht nur in den Zeitungen oder auf Demonstrationen formuliert, sie bestimmten das Handeln politisch aktiver Gruppen und führten zur Herausbildung erster unabhängiger Organisationen. Diese Reaktion war angesichts des ungeheuren Ausmasses der Repression in der UdSSR, von denen fast jede Familie betroffen war, nur natürlich.

Dieser Erlass war von sehr großer Bedeutung für die spätere Demokratisierung der Gesellschaft. Erstmals wurde ein rechtsstaatlicher Ansatz formuliert, der heute normal zu sein scheint, damals aber einen revolutionären Durchbruch darstellte. Die aus NKWD, OGPU (Vereinigte Staatliche Politische Verwaltung) und den "Sonderberatungen" bestehende Troika wurde für verfassungswidrig erklärt. Daraus ergab sich, dass alle von der Troika (außergerichtlich) verhängten Urteile nichtig und die betroffenen Bürger automatisch rehabilitiert waren.

Die Mehrheit der außergerichtlich Verurteilten wurde nach diesem Erlass rehabilitiert. Mit diesem Erlass begann die zweite Massenrehabilitierungswelle (Die erste Welle begann unter Chruschtschow und wurde abgeschlossen, als Breschnjew an die Macht kam.). Für einige Sowjetrepubliken blieb dieser Erlass die wichtigste Grundlage für die Rehabilitierung.

Sicherlich könnte man heute zahlreiche Unzulänglichkeiten (viele davon wurden im Gesetz der Russischen Föderation zur Rehabilitierung der Opfer politischer Repression von 1991 korrigiert) des Erlasses kritisieren. Diese sind aber nicht der Grund dafür, dass der Prozess der Rehabilitierung in Russland nach fünfzehn Jahren noch längst nicht abgeschlossen ist.

Nicht rehabilitiert bleiben nicht nur Zehntausende erschossene und in Lagern internierte Menschen, sondern auch Millionen Enteigneter und Deportierter, denen das Wahlrecht aberkannt wurde.

Man kann nicht behaupten, dass diesem Problem heute überhaupt keine Beachtung mehr geschenkt wird. So hat die Generalstaatsanwaltschaft im Jahre 2002 den schnellstmöglichen Abschluss der Überprüfungen angeordnet. Es wurden jedoch ungenügend Mittel bereit gestellt, so dass es nur langsam vorangeht. Schlechte Kenntnis der Sachlage, das Fehlen von wichtigen Dokumenten sowie der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern verzögern den Prozess der Rehabilitierung.

Weitaus gefährlicher ist aber etwas anderes. Vieles deutet nämlich darauf hin, dass die russischen (und nicht nur die russischen) Verantwortlichen dieses Kapitel am liebsten abschließen würden. Natürlich wird niemand behaupten, dass es keine Repressionen gegeben hat. Die gab es, wir haben sie verurteilt, und nun können wir diese dunklen Seiten der Geschichte vergessen und uns unserer - insgesamt doch durchaus glorreichen - Vergangenheit rühmen.

Der Sinn einer Rehabilitierung besteht nicht nur darin, dass man den guten Ruf der Opfer (und nach Möglichkeit ihre Rechte) wiederherstellt. Dies ist natürlich unerlässlich, aber bei weitem nicht ausreichend. Wichtig ist, dass die Erinnerung daran erhalten bleibt, und zwar nicht nur in den Familien der Opfer, sondern in der Gesellschaft insgesamt. Dies kann nur erreicht werden, wenn das Wissen um die tragischen Kapitel der Geschichte nicht aus den Geschichtsbüchern und dem Bewusstsein der jungen Generation verschwindet, wenn es nicht hinter den verschlossenen Türen der historischen Archive verstaubt.

Die allerwichtigste Aufgabe besteht aber darin, diejenigen Besonderheiten unserer Gesellschaft zu verstehen und zu bekämpfen, die diese Tragödie erst möglich gemacht haben. Die alten russischen Laster, nämlich die unkontrollierte Macht der Machtinhaber und die Missachtung der Rechte und Freiheiten des Einzelnen, sind nicht nur nicht überwunden, sondern treten offenbar verstärkt wieder auf.

Wir möchten daran erinnern, dass die Unkenntnis der eigenen Geschichte nicht vor Verantwortung schützt und dass die Verdrängung der Vergangenheit verheerende Folgen für die Gesellschaft haben kann.

Moskau, den 16. Januar 2004
Der Vorstand der internationalen Gesellschaft MEMORIAL
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