• Ermöglichen Sie bedrohten Aktivist:innen der russischen und belarusischen Zivilgesellschaft einen schnellen Zugang nach Deutschland!
     
  • Schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, dass sie ihren Einsatz für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte auf der Grundlage eines gesicherten Aufenthaltsstatus von Deutschland aus fortsetzen können!

 

Vor drei Monaten hat die russische Armee die Ukraine überfallen. In der Folge wurden auch die Repressionen gegen die russische Zivilgesellschaft noch einmal deutlich verschärft: Büros von Menschenrechtsorganisationen und Wohnungen der dort engagierten Menschen wurden durchsucht, die Zensur massiv ausgeweitet. Viele derjenigen, die den Krieg kritisieren und beim Namen nennen, sind derzeit mit absurden und willkürlichen Anklagen – teils auf Grundlage hastig verabschiedeter neuer Gesetze – konfrontiert. Sie werden nicht nur wegen angeblicher "Diskreditierung" der Streitkräfte angeklagt, sondern auch wegen Verleumdung, Betrug oder "Terrorismus" verfolgt. Dies kann zur Verhängung langjähriger Haftstrafen führen. Auch belarusische Aktivist:innen sind im Zuge des Krieges einer neuen Welle von Verfolgungen ausgesetzt. Menschenrechtsorganisationen berichten von zahlreichen Festnahmen bei Antikriegsprotesten, Durchsuchungen und politisch motivierten Verurteilungen.

Unter dem Druck dieser Ereignisse haben sich viele unserer langjährigen Partner:innen – nicht selten innerhalb weniger Stunden – dazu entschieden, ihr Land zu verlassen. Sie haben ihre Habe zurückgelassen; in Deutschland können sie nicht auf Guthaben zugreifen, über die sie bei russischen Banken verfügen.

Wir haben in diesen drei Monaten nach Kräften versucht, die Betroffenen durch die Gewährung von Wohnmöglichkeiten sowie finanziell zu unterstützen. Hierbei haben wir in der deutschen Zivilgesellschaft große Unterstützung erfahren. Und auch verschiedene Mitglieder der Bundesregierung haben sich in den letzten Wochen wiederholt dafür ausgesprochen, flexible Lösungen für die Einreise und einen gesicherten Aufenthalt zu finden.

Die Ermutigung, die solche Äußerungen für viele Betroffene zunächst bedeutete, ist inzwischen zunehmend der Enttäuschung darüber gewichen, dass es auch nach drei Monaten keine tragfähigen praktischen Lösungen für sie gibt. Bereits vor einem Monat hatten sich viele der unterzeichnenden Organisationen und Institutionen an die Bundesministerin für Inneres und Heimat und andere Bundesministerien gewandt und auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Den Geflüchteten war die rasche Flucht nur durch Schengen-Visa möglich, die nicht wenigen für mehrere Jahre erteilt worden waren, ihnen aber nur einen auf 90 Tage begrenzten Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Das Stellen eines Asylantrages kommt für die Betroffenen regelmäßig nicht in Betracht, weil sie ihre zivilgesellschaftliche Arbeit zu ihren Heimatländern von Deutschland aus fortsetzen wollen. Dafür sind sie auf internationale Reisemöglichkeiten angewiesen.

In diesen Tagen fallen deshalb alle unmittelbar nach Kriegsbeginn aus Russland Geflüchteten nach und nach in die Illegalität. Das steht in scharfem Kontrast zu den mehrfachen Bekundungen aus der Bundesregierung, schnell Abhilfe zu schaffen. Leider sind die letzten drei Monate trotz der Dringlichkeit nicht dazu genutzt worden, um gemeinsam mit zumindest einzelnen Bundesländern geeignete Maßnahmen – etwa nach § 23 Abs. 1 AufenthG – zu treffen. Hierdurch ließe sich ein gesicherter Aufenthaltsstatus mit Zugang zu Erwerbstätigkeit und Krankenversicherung schaffen. Infolgedessen sehen sich die Betroffenen nun vor die Alternative gestellt, auszureisen oder einen Asylantrag zu stellen.

Diejenigen, die sich noch nicht in Deutschland befinden, müssen in vielen Fällen auf Ausreisevisa wochenlang warten. Die unterzeichnenden Organisationen begrüßen es, dass Pressemeldungen zufolge für bedrohte Journalist:innen künftig humanitäre Visa nach § 22 S. 2 AufenthG erteilt werden sollen. Solche Verfahren muss es jedoch für alle bedrohten Menschenrechtsverteidiger:innen, Kulturschaffenden, Wissenschaftler:innen und andere zivilgesellschaftlichen Akteur:innen geben. Weiter muss gewährleistet werden, dass das hierzu erforderliche Abstimmungsverfahren zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat so zügig durchgeführt wird, dass der mit der Erteilung humanitärer Visa bezweckte Schutz auch tatsächlich erreicht werden kann.

Es erfüllt uns mit Sorge, dass Deutschland derzeit im Begriff ist, das Ansehen, das es durch die Unterstützung der russischen und belarusischen Zivilgesellschaft in den letzten Jahren dort gewonnen hat, dadurch zu beschädigen, dass es Bund und Länder in einer für die Betroffenen existenziellen Situation an praktischer Solidarität fehlen lassen.

Aber auch Deutschland selbst läuft Gefahr, eine Chance zu verpassen. Die Führungen in Moskau und Minsk werden auf Jahre hinaus eine Herausforderung und im schlimmsten Fall eine Bedrohung für ein freies, friedliches und demokratisches Europa bleiben. Die Zusammenarbeit mit den demokratischen Kräften aus Russland und Belarus kann erheblich zu der dringend nötigen Resilienz unseres Gemeinwesens gegenüber aggressiver Einflussnahme vor allem der russischen Führung auf unsere offene Gesellschaft beitragen. Nicht nur aus Solidarität mit den verfolgten Menschen – auch aus wohlverstandenem Eigeninteresse sollte die Bundesregierung im Verbund mit den Bundesländern schnellstmöglich im Sinne dieses Appells handeln.

Berlin, den 25. Mai 2022

Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International Deutschland e.V.

Dr. Anna Kaminsky, Direktorin der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Dr. Stefan Meister, Leiter des Programms Internationale Ordnung und Demokratie, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V.

Dr. Gabriele Freitag, Geschäftsführerin und Dr. Sabine Fischer, geschäftsführende Vorständin der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e.V.

Dr. Jörg Morré, Direktor des Deutsch-Russischen Museums Berlin-Karlshorst

Stefan Melle, Geschäftsführer des Deutsch-Russischen Austauschs e.V.

Caroline von Gall, Uta Gerlant und Peter Franck, Vorstand der Deutschen Sacharow-Gesellschaft e.V.

Stefanie Schiffer, Geschäftsführerin des Europäischen Austauschs gGmbH

Dr. Antonie Nord, Leiterin der Abteilung Internationale Zusammenarbeit und Walter Kaufmann, Leiter des Referats Ost- und Südosteuropa der Heinrich-Böll-Stiftung e.V.

Prof. Dr. Jörg Skriebeleit, Leiter der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg

Dr. Oliver von Wrochem, Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme

Dr. Andrea Genest, Leiterin der Mahn‑ und Gedenkstätte Ravensbrück

Sabine Erdmann-Kutnevic, Vorstandsmitglied von MEMORIAL Deutschland e.V.

Christian Mihr, Geschäftsführer Reporter ohne Grenzen, RSF e.V.

Dr. Axel Drecoll, Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten

Uwe Neumärker, Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas

Dr. Andrea Despot, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft

Prof. Dr. Jens-Christian Wagner, Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora

Prof. Dr. Detlef Garbe, Vorstand der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen

Dr. Elke Gryglewski, Geschäftsführerin der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten

Ralf Fücks, geschäftsführender Gesellschafter und Marieluise Beck, Direktorin Osteuropa des Zentrums Liberale Moderne gGmbH

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