Am Dienstag, dem 22. März wird das Oberste Gerichts der RF den Antrag behandeln, nach der "Regel 39" den Liquidationsbeschluss von Memorial International so lange auszusetzen, bis das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über die Klage gegen das „Agentengesetz“ entschieden hat. Diese Klage wurde Anfang 2013 eingereicht, kurz nachdem das Gesetz in seiner ersten Fassung in Kraft getreten war (November 2012).

Das wäre die letzte Möglichkeit, dass Russland doch der Regel 39 des EGMR folgt. Das Ausscheiden Russlands aus dem Europarat hat hier keine Bedeutung, weil es um Gesetzesverstöße aus der Zeit vor dem 15. März 2022 geht.

Das Verbot des Menschenrechtszentrums Memorial wird noch angefochten - verhandelt wird darüber am 5. April.

18. März 2022

 

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