Neben der Klage gegen das Urteil vom 28. Dezember letzten Jahres, das die Auflösung von Memorial International vorsieht, hat Memorial einen weiteren Antrag beim Berufungskollegium des Obersten Gerichts eingereicht.

In diesem Antrag beruft sich Memorial auf der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 29. Dezember 2021, in diesem Verfahren die Anwendung der „Regel 39“ zu fordern. Dieser Regel zufolge ist die Vollstreckung des Urteils – also die Schließung von Memorial – solange auszusetzen, bis das EGMR über die Klage gegen das „Agentengesetz“ entschieden hat. Auf diesem Gesetz basiert der Verbotsantrag. Beiden Memorial-Verbänden wird vorgeworfen, sich nicht an die Auflagen dieses Gesetzes zu halten und sich nicht, wie vorgeschrieben, als „Agenten“ gekennzeichnet zu haben.

Am 6. Februar 2013 hatten elf russische Nichtregierungsorganisationen, darunter sowohl Memorial International als auch das Menschenrechtszentrum Memorial, beim EGMR gegen das „Agentengesetz“ geklagt. Das Gericht hat der russischen Regierung zu diesem Gesetz bereits Fragen übermittelt, die auch beantwortet wurden. Eine Entscheidung wurde dazu jedoch noch nicht gefällt.

6. Februar 2022

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