Am 27. Dezember kam das Revisionsverfahren gegen Jurij Dmitriev vor dem Stadtgericht von Petrosavodsk zum Abschluss.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Dmitriev zu 15 Jahren Haft im strengen Vollzug mit nachfolgender Aufenthaltsbeschränkung von anderthalb Jahren (der Auflage, Petrosavdosk nicht zu verlassen).

Es ging hier um Anklagepunkte, nach denen ihn dasselbe Gericht in anderer Zusammensetzung zuvor zweimal freigesprochen hatte (Kinderpornographie, sexuellen Missbrauch ohne Gewalt gegen Minderjährige), außerdem um Waffenbesitz (eines untauglichen Gewehrs). Im letzten Punkt hatte ihn dieses Gericht 2018 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, 2020 aber ebenfalls freigesprochen, allerdings nach einem weiteren, erst nachträglich dazugekommenen Punkt (gewaltsamer sexueller Missbrauch, Art. 132 4 (b)) zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Oberste Karelische Gericht revidierte im September 2020 dieses Urteil. Es verhängte eine 13-jährige Haftstrafe und ordnete in allen anderen eine Neuverhandlung an.

Mit dem Urteil zu 15 Jahren Freiheitsentzug geht das Gericht Petrosavodsk noch über dieses drastische Urteil hinaus. Es sprach Dmitriev in allen Anklagepunkten schuldig (inclusive Kinderpornographie und Waffenbesitz). Die Haftzeit ergibt sich aus einer Aufrechnung der in den einzelnen Punkten verhängten Haftstrafen. Die bisherige Haft von inzwischen fast fünf Jahren wird angerechnet.

Das Urteil kann innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Urteils noch angefochten werden. Davon abgesehen ist der rechtliche Rahmen innerhalb der Russischen Föderation damit jedoch ausgeschöpft, da nicht nur das Oberste Gericht des Landes, sondern kürzlich auch dessen Präsidium eine weitere Behandlung des Verfahrens abgelehnt haben.

Somit ist jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Zug. Das Menschenrechtszentrum Memorial hatte bereits am 29. März 2021 dort eine Klage eingereicht.

27. Dezember 2021

 

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