Die Vorverhandlung gegen das Menschenrechtszentrum Memorial wurde am 16. Dezember abgeschlossen. Die Hauptverhandlung wird am 23. Dezember um 10.30 Ortszeit vor dem Moskauer Stadtgericht beginnen.

Bei der recht kurzen Verhandlung (der Richter hatte kurz danach einen weiteren Termin) wurden formale Dinge geklärt. Das Gericht ließ Entscheidungen eines Moskauer Bezirksgerichts über Geldstrafen wegen eines nicht markierten Briefs (mehrerer Personen) ans Außenministerium und einer Geldspende von 2021 zu den Akten nehmen, trotz des Einwandes von Memorial, dass sie noch nicht rechtskräftig sind.

Die Staatsanwaltschaft unterstellt nach wie vor, dass Memorial seiner „Kennzeichnungspflicht“ als „Agent“ im Internet und den sozialen Netzen nicht nachkomme, obwohl die Markierungen vorhanden sind und bisher von den Behörden auch nicht beanstandet wurden. Gegen das Votum der Staatsanwaltschaft wurden die Nachfragen der Anwältin Maria Ejsmont nach den genauen Regeln für die Markierungen von NGOs, die als „ausländische Agenten“ gelten, wurden auf Antrag ebenfalls zu den Akten genommen.

17. Dezember 2021

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