Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht

Am 2. April wurde im Stadtgericht von Petrosavodsk das Revisionsverfahren gegen Jurij Dmitriev wieder aufgenommen, das im November vorigen Jahres begonnen hatte. Es geht um zwei Anklagepunkte (Kinderpornographie, sexuellen Missbrauch ohne Gewalt gegen Minderjährige), nach denen Dmitriev bereits zweimal – im April 2018 und im Juli 2020 - freigesprochen worden war, außerdem um Waffenbesitz (ein untaugliches Gewehr mit abgesägtem Lauf). In diesem Punkt war er im April 2018 verurteilt, im Juli 2020 aber ebenfalls entlastet worden. Das Oberste Gericht Kareliens hatte im September 2020 eine Neuverhandlung gefordert.

Jurij Dmitriev am 2. April im Gerichtsgebäude. Foto: Natalja Demina

 

Die Richterin wollte Dmitriev erneut einen anderen, zusätzlichen Anwalt zuteilen (wie schon bei einer der vorigen Verhandlungen im letzten Jahr) obwohl Dmitrievs eigener Anwalt Viktor Anufriev, der das Verfahren seit Anbeginn begleitet, anwesend war. Der ernannte Anwalt verließ die Sitzung denn auch sofort nach Beginn. Das Verfahren wurde noch nicht abgeschlossen, der nächste Termin ist für den 6. April anberaumt. Dann soll die Beweisführung der Anklage fortgesetzt werden.

Am 29. März hat das Menschenrechtszentrum Memorial Dmitrievs Klage gegen das Urteil des Obersten Karelischen Gerichts beim Europäischen Gericht für Menschenrechte eingereicht, nachdem das Kassationsgericht im Februar das Urteil bestätigt hatte.

2. April 2021

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