Das Oberste Gericht in Russland hat heute entschieden, dass Ildar Dadin umgehend freizulassen ist. Es folgt damit dem Urteil des russischen Verfassungsgerichts, das kürzlich die Verurteilung Dadins für widerrechtlich erklärt hatte, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren.


Dadin hatte in Moskau immer wieder Protestkundgebungen durchgeführt, fast immer Einzelmahnwachen, die nicht angemeldet werden müssen. Seine Verurteilung nach dem umstrittenen Artikel 212.1 des Strafgesetzbuches hatte massive Proteste ausgelöst.

In seiner Haft in einer Strafkolonie in Karelien hatte Dadin in einem aufsehenerregenden Brief auf Folter und Misshandlungen in dieser Kolonie hingewiesen. Bald darauf wurde er in eine andere Strafkolonie im Altaj-Gebiet überführt.

Seine Freilassung wird in den nächsten Tagen erwartet.

22. Februar 2017

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