Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation hat entschieden, dass das Urteil gegen Ildar Dadin revidiert werden muss.


Ildar Dadin war am 7. Dezember 2015 nach Artikel 212.1 StGB zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Den umstrittenen Artikel 212.1, gegen den Dadin auch geklagt hatte, hält das Gericht für verfassungskonform. Allerdings sei das vorgesehene Strafmaß unverhältnismäßig, wenn es sich lediglich um eine mehrfach festgestellte Ordnungswidrigkeit handelt. Es empfiehlt eine Änderung des Gesetzes dahingehend, dass es erst dann Anwendung findet, wenn Kundgebungen nicht friedlich verlaufen oder Personen oder Sachen zu Schaden gekommen sind.

10. Februar 2017

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