Eine Bilanz für 2013

Das Jahr 2013 stand für die russischen NGOs im Zeichen der 2012 im Schnellverfahren beschlossenen Novelle des NGO-Gesetzes, die im November 2012 in Kraft getreten war. Das Gesetz war um die Bestimmung ergänzt worden, dass sich „politisch tätige“ und zumindest teilweise aus dem Ausland finanzierte NGOs als „ausländische Agenten“ registrieren lassen müssten; daher die Bezeichnung als „Agentengesetz“.


Im Februar 2013 mahnte Präsident Putin ausdrücklich an, dass die  novellierte Fassung des NGO-Gesetzes auch anzuwenden sei. Fast keine NGO hatte sich bereit erklärt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen – ein historisch belasteter Begriff, der für viele einfach gleichbedeutend ist mit „Spion“. (Eine einzige Organisation ließ sich tatsächlich in das Verzeichnis aufnehmen - ein Verein gegen die Bildung von Monopolen unter der Bezeichnung „Förderung der Entwicklung von Konkurrenz in der GUS“.)

Furkat Tischaev, der viele NGOs in den folgenden Prozessen vertreten hat, nannte dies einen präzedenzlosen Vorgang: „Bisher gab es Gesetze, mit denen man nicht einverstanden war, aber niemand hätte sich unterfangen, sie zu boykottieren. Das ist ein noch nicht dagewesenes Phänomen in Russland, dass NGOs gesagt haben: Ihr könnt uns zerstören, aber dieses Gesetz werden wir nicht einhalten.“ Im Frühjahr setzten die bekannten umfassenden Überprüfungen der NGOs ein, die Tausende von Dokumenten in kürzester Zeit zusammenstellen und übergeben mussten. Gelegentlich wurden die überprüfenden Organe von Aufnahmeteams des Fernsehkanals NTV begleitet.

Insgesamt wurden nach offiziellen Angaben Tausende von Organisationen überprüft. „Closed society“ und Radio Svoboda haben die Daten aus Publikationen und offen zugänglichen Quellen erfasst und eine Übersicht über die Überprüfungen und über die nachfolgenden Maßnahmen, Verfahren und Sanktionen als interaktive Karte ins Netz gestellt. Daraus geht hervor, dass die Novelle des NGO-Gesetzes vor allem Menschenrechtsorganisationen im Visier hatte. Sie machen 30 Prozent der überprüften Organisationen aus, und hier waren vor allem jene zum Schutz der Wählerrechte (Golos) und Verbände zum Schutz sexueller Minderheiten - LGBT-Verbände - betroffen. Von letzteren wurden sechs geprüft und fünf zu (Geld)Strafen verurteilt.

Einen Sonderfall stellen Tischaev zufolge die „Zivilklagen“ dar, die die Staatsanwaltschaft gegen vier NGOs eingeleitet hat – das ADZ Memorial und die LGBT-Vereinigung „Vychod“ in Petersburg, die „Don-Frauen“ in Novotscherkassk und das Zentrum für soziale und Genderforschung in Saratov. Letzteres sowie das ADZ haben vor Gericht in erster Instanz bereits verloren. Die Gefahr bei dieser Art von Verfahren liegt darin, dass hier die juristische Möglichkeit besteht, eine NGO zur Registrierung als Agent zu zwingen (bei den anderen Verfahren drohen Strafzahlungen und im Extremfall die zeitweilige oder völlige Aussetzung der Tätigkeit).

Bisher sind längst nicht alle Verfahren abgeschlossen. Eine Übersicht über bisherige und künftige Gerichtstermine sind ebenfalls im Internet erfasst. Einige wichtige Verfahren - betroffen waren u. a. die Assoziation „Golos“ (deren Tätigkeit ja bereits ausgesetzt wurde) und die Stiftung „Gesellschaftliches Verdikt“ – wurden vertagt, um die Entscheidungen des russischen Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abzuwarten, die 2014 anstehen. Im Februar 2013 hatten bereits mehrere NGOs beim EGMR gegen das "Agentengesetz" geklagt, andere klagten später beim Verfassungsgericht, unterstützt vom Menschenrechtsbeauftragten Vladimir Lukin und dem Vorsitzenden des Menschenrechtsrats Michail Fedotov.

Auf ausländische Unterstützung können und wollen die meisten NGOs nicht verzichten, manche betonen vielmehr ausdrücklich, ein Recht darauf zu haben. Die Möglichkeiten für NGOs, in Russland selbst staatliche Fördergelder zu bekommen, wurden im letzten Jahr ausgeweitet. Der Schwerpunkt liegt hierbei zwar bei Organisationen, die im sozialen Bereich tätig sind, profitieren konnten jedoch auch Menschenrechtsorganisationen und andere NGOs. So erhält das Menschenrechtszentrum MEMORIAL einen Zuschuss für die Erstellung seines vierteljährlichen Bulletins zur Menschenrechtssituation im Kaukasus.

5.1.2014

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