11 Nichtregierungsorganisationen haben sich am gestrigen 6. Februar 2013 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, um gegen das föderale Gesetz "Über Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen der Russischen Föderation zur Regelung der Tätigkeit von den als ausländische Agenten arbeitenden Nichtregierungsorganisationen", das sog. "Gesetz über ausländische Agenten", Klage zu erheben.

Zu den Klägern gehören auch die internationale MEMORIAL-Organisation zusammen mit ihrem in Moskau basierten Menschenrechtszentrum sowie die Umweltorganisation „Umweltschutz“ in Kaliningrad.

Die Klage wurde juristisch durch das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL  vorbereitet, das zusammen mit dem Europäischen Zentrum für Menschenrechte auch die Interessen der Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten wird. Auf einer am 07.02.2013 stattfindenden Pressekonferenz soll erläutert werden,

-        inwiefern das „Gesetz über ausländische Agenten“ die Rechte der Kläger nach §§ 11, 10, 14 und 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt,
-        in welcher Eigenschaft die Organisationen sich an den Gerichtshof wenden und
-        welche systemimmanenten Fragen durch das „Gesetz über ausländische Agenten aufgeworfen werden“.

 

7. Februar 2013

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