Nach Angaben der Zeitung Kommersant liegt nunmehr eine neue Verordnung des Justizministeriums vor, die die Aufnahme der  angeblich als „Agenten“ tätigen NGO’s in Russland regeln soll.
Die Möglichkeit, von der Liste wieder gestrichen zu werden, ist nicht vorgesehen. Wird eine Organisation also  in diese Liste aufgenommen, so trägt sie die Bezeichnung „ausländischer Agent“ auf Lebenszeit!
Die Menschenrechtsorganisation Agora will deshalb Klage erheben. Kritisiert wurde die Verordnung ebenfalls von der Gesellschaftlichen Kammer. Daria Miloslavskaja verwies dabei jedoch auch auf die Tatsache, dass der Neuentwurf der Verordnung die Aufnahme einer NGO in die Liste nur aufgrund der von dieser Organisation vorgelegten Informationen vorsieht, nicht aber – wie ursprünglich geplant – der Angaben seitens staatlicher Behörden und Selbstverwaltungsorgane.
Ein Gutachten, inwieweit das „Agentengesetz“ im Widerspruch zur Verfassung steht, wurde am Tag des Inkrafttretens von Menschenrechtsorganisationen vorlegt. Präsident Putin unterstützte den Vorschlag des Menschenrechtsrates bezüglich einer Überprüfung des Gesetzes und wies noch am 12. November 2012 darauf hin, dass das Gesetz sich nur auf „politisch“ relevante Tätigkeiten beziehen soll. Was genau dabei als „politisch“ zu gelten hat, lässt das Gesetz jedoch im Unklaren.
Menschenrechtler forderten den Föderationsrat auf, den Entwurf abzulehnen. Zu den Unterzeichnern gehören auch die Moskauer Helsinkigruppe und die Bewegung „Für Menschenrechte“.
05.12.2012
Copyright © 2024 memorial.de. Alle Rechte vorbehalten.
MEMORIAL Deutschland e.V. · Haus der Demokratie und Menschenrechte · Greifswalder Straße 4 · 10405 Berlin
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
Back to Top