Am 23. März 2012 hat die russische Duma in dritter und letzter Lesung mit 438 von 450 Stimmen das neue Parteiengesetz fast einstimmig angenommen.
Die Vorlage geht nunmehr an den Föderationsrat und sodann zur Unterzeichnung durch Präsident Medvedev. Mit der Veröffentlichung im russischen Amtsblatt tritt das Gesetz voraussichtlich Anfang April in Kraft.
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Registrierung und Zulassung einer Partei zu den Wahlen künftig an mindestens 500 Mitglieder statt wie bisher 40 000 gebunden wird. Weitere Änderungen betreffen die regionalen Parteiverbände, die in mindestens der Hälfte der Föderationssubjekte vertreten sein müssen. Entsprechende Regelungen werden von den Parteien selbst in deren Statuten aufgenomment.
Experten gehen davon aus, dass es zur Neugründung von bis zu Hundert Parteien nach Inkrafttreten des Gesetzes kommen kann.
26.03.2012
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