In der Nacht vom 7. auf den 8. August 2008 begann in Südossetien der Krieg. Georgien rief die Mobilmachung aus und von offizieller Seite wurde erklärt, dass „verfassungsmäßige Maßnahmen zur Herstellung von Ruhe und Ordnung“ durchgeführt werden und Gespräche jedweder Art erst nach baldmöglichem Abschluss dieser Maßnahmen aufgenommen würden.

 

Diese Reden sind uns in Russland nur allzu vertraut. Die verfassungsmäßige Ordnung stellte die Russische Föderation 1994 im ersten tschetschenischen Krieg wieder her. Die als „Blitzkrieg“ geplante Operation sollte sich als langwierig und blutig erweisen

 

Auch die Worte vom Krieg bis zum siegreichen Ende und der Ablehnung von Verhandlungen sind in Russland nicht vergessen. Die Regierungsverantwortlichen unseres Landes sagten dies 1999, zu Beginn des zweiten tschetschenischen Kriegs. Der fragwürdige militärische Sieg kostete unser Land den Verzicht auf die Demokratie.

 

In Georgien war es im Übrigen kaum anders: die Konflikte in Abchasien 1992 und Südossetien 1991 konsolidierten die Macht von Gamsachurdia und Schewardnadse. Georgien selbst könnte auch das erste Opfer des in der Nacht vom 7. auf den 8. August begonnenen Kriegs sein – als demokratischer Staat und verantwortliches Mitglied der internationalen Gemeinschaft.

 

Georgien ist Mitglied der OSZE und als solches verpflichtet, Konflikte auf friedlichem Weg zu lösen. Die Wiederherstellung der territorialen Integrität des Landes kann nicht dazu dienen, diese Verpflichtungen außer Kraft zu setzen. Die kriegerischen Handlungen in Südossetien müssen unverzüglich eingestellt werden. Verhandlungen werden langwierig und schwierig sein, doch nur auf diesem Weg lässt sich ein dauerhafter Frieden herstellen.

 

Die Geschichte der Kaukasuskonflikte der vergangenen Jahre ist eine lange Kette von Irrtümern und Greueltaten. Wir rufen dazu auf, diese Geschichte nicht zu vergessen.

10.8.2001
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