(12.07.2002)
Auf dem Bürgerforum im November vergangenen Jahres wurden regelmäßige Arbeitstreffen zwischen Regierungsvertretern und NGO`s zur Frage der Wahrung der Menschenrechte in der Tschetschenischen Republik vereinbart.

Von staatlicher Seite waren Präsidentenberater Jastreschembski sowie der Sonderbeauftragte des russischen Präsidenten für den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte in der Tschetschenischen Republik Kalamanow für diese Treffen zuständig. Seitens der NGO`s waren die Organisationen Memorial, die Moskauer Helsinki-Gruppe, die Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft und das Tschetschenische Komité für nationale Rettung vertreten. Ein erstes Gespräch fand im Januar dieses Jahres statt.

Am 07. Juni 2002 richteten die NGO`s ein Schreiben an Jastreschembski und den Direktor des Büros des Sonderbeauftragten des Präsidenten für den Schutz der Bürger- und Menschenrechte in Tschetschenien und brachten ihre Enttäuschung über die seit Januar in diesen Treffen erzielten Ergebnisse zum Ausdruck. Gleichzeitig wurden Zweifel an Sinn und Zweck der Fortsetzung der Gespräche in der bisherigen Weise geäussert und konkrete Vorschläge formuliert, um die Arbeit künftig ergiebiger zu gestalten.

Am 08. Juli fand wiederum ein Treffen der Ständigen Arbeitsgruppe in Grosny statt, nach dessen Abschluss die NGO`s erklärten, dass ihre Teilnahme an den Gesprächen suspendiert würde. Sie erklärten im Einzelnen:

- Wir untersützen den Dialog zwischen Staat und Gesellschaft und möchten konstruktiv mit den staatlichen Organen an der so brennenden Frage der Menschenrechtssituation in der Tschetschenischen Republik zusammenarbeiten.

- Wir haben im Laufe der sechsmonatigen Treffen und Konsultationen den staatlichen Organen regelmäßig konkrete Informationen zur Situation der Menschenrechte vorgelegt, Vorschläge zur Verbesserung der Lage unterbreitet und waren bereit, den Dialog aufzunehmen.

- Leider sind die staatlichen Organe nicht bereit, einen ehrlichen und offenen Dialog mit den NGO`s zu führen. Auf unsere Fragen erhielten wir lediglich nichtssagende Antworten; die Frage nach der Bestrafung derer (einschließlich der Generäle), die den Befehl Nr. 80 nicht ausführten, und was die militärische Führung der Antiterroroperationen konkret gegen die fortgesetzte massenhafte Verletzung der Menschenrechte durch die Streitkräfte unternimmt, blieb unbeantwortet.

- Unter diesen Bedingungen sind wir der Auffassung, dass die Fortführung der Gespräche und Konsultationen zwischen NGO`s und staatlichen Organen in der bisherigen Form nicht nur sinnlos, sondern konterproduktiv ist.

- Wir behalten uns das Recht vor, mit einer Beschwerde an die Präsidialverwaltung und die Regierung der russischen Föderation als Mitorganisatoren heranzutreten.
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